Tacheles: Pläne des Ministeriums sind unklar

[…] Bei dem Schreiben handelt es sich allerdings nur um eine befristete Anweisung, die in erster Linie darauf abzielt, derzeit bei den Sozialgerichten anhängige Verfahren zu beenden bzw. neue vorerst zu vermeiden. Des Weiteren ist man dort offensichtlich um eine Begrenzung des Imageschadens in der öffentlichen Wahrnehmung bemüht.

Das BMAS hält grundsätzlich an seiner Rechtsauffassung fest, dass Menschen mit Behinderung, die nicht alleine oder als Partner in einem Haushalt leben, einen (nach unten) abweichenden Bedarf zum Lebensunterhalt haben. Bei der aktuell laufenden Erhebungen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, deren Ergebnisse Ende 2015 erwartet werden, könnte demnach nachgebessert und der Bedarf der Personengruppe in einer Sonderauswertung genauer erfasst werden. Ziel dieser erweiterten Datenerhebung und -auswertung könnte sein, mit einer statistisch untermauerten, hinreichend begründeten, neuen Regelbedarfsstufe 3 für SGB-XII-Leistungsbeziehende ohne eigenen Haushalt die Vorgaben der BSG-Rechtsprechung erneut zu umschiffen.

Im Sinne einer ernst gemeinten Inklusion wäre es allerdings längst überfällig, dass sich auch in Bezug auf behinderte und voll erwerbsgeminderte erwachsene Menschen eine gesetzliche Vermutungsregelung durchsetzt, die eine eigenständige und von Mitbewohnern unabhängige Lebensführung als Regel konstituiert und Leistungsberechtigten nicht als lebenslängliche Anhängsel eines wie auch immer gearteten „Haupthaushalts“ definiert. […]

Quelle und kompletter Text: tacheles

Veröffentlicht unter Grundsicherung | Verschlagwortet mit , , , | 4 Kommentare

Bundesaufsichtliche Weisung des BMAS

Auf Grundlage von Artikel 85 Absatz 3 des Grundgesetzes ergeht folgende Weisung:

1. Bis zum Inkrafttreten eines Gesetzes, das die Regelbedarfsstufen neu ermittelt, wird erwachsenen Leistungsberechtigten nach dem Vierten Kapitel SGB XII, die weder einen Ein-Personen-Haushalt (alleinstehende Person) noch einen Alleinerziehenden-Haushalt (eine erwachsene Person und mindestens eine minderjährige Person) noch einen Paarhaushalt führen, die Regelbedarfsstufe 3 zugeordnet.
2. Bei diesen Personen ist, sofern sie außerhalb von stationären Einrichtungen leben, eine abweichende Regelsatzfestsetzung vorzunehmen, bei der an die Stelle des sich nach der Regelbedarfsstufe 3 ergebenden Betrages der sich nach Regelbedarfsstufe 1 ergebende Betrag tritt.
3. Der sich aus der abweichenden Regelsatzfestsetzung nach Nummer 2 ergebende monatliche Betrag tritt bei der Anwendung von Vorschriften, die sich auf die maßgebende Regelbedarfsstufe beziehen, an deren Stelle.
4. In den Bewilligungsbescheiden nach Nummer 2 ist kenntlich zu machen, dass die abweichende Regelsatzfestsetzung vorübergehend bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuermittlung der Regelbedarfe vorgenommen wird.
5. Die Zahl der Leistungsberechtigten nach Regelbedarfsstufe 3 mit abweichender Regelsatzfestsetzung nach Nummer 2 ist nach § 128c Nummer 1 SGB XII unter Regelbedarfsstufe 3 mit abweichender Regelsatzfestsetzung statistisch zu erfassen.
6. Bescheide sind, soweit sie Leistungsberechtigten für die Zeit nach dem 1. Januar 2013 Leistungen nach dem Vierten Kapitel SGB XII unter Anerkennung der Regelbedarfsstufe 3 bewilligen, entsprechend § 44 SGB X nach Maßgabe der vorgenannten Vorgehensweise zu überprüfen. Sich daraus ergebende höhere Leistungsansprüche sind für Zeiten ab dem 1. Januar 2013 zu bewilligen und auszuzahlen.
7. Sofern durch die Nachzahlung nach Nummer 6 die sich nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a der Verordnung zur Durchführung des § 90 Absatz 2 Nummer 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ergebende Schonvermögensgrenze überschritten wird, ist diese nach § 2 der Verordnung um den Nachzahlungsbetrag für die Dauer von 24 Monaten ab Auszahlung zu erhöhen.

BMAS Anweisung 31.03.2015

Bericht zur Umsetzung der Urteile des Bundessozialgerichts vom 23. Juli 2014

Veröffentlicht unter Grundsicherung | Verschlagwortet mit , , , , | 10 Kommentare

Kobinet: Sozialhilfe-Kürzungen beendet

Sozialhilfe-Kürzungen beendet

Bundessozialministerin Andrea Nahles beendet Sozialhilfe-Kürzungen durch die Regelbedarfsstufe 3. Der Streit um die Grundsicherung für Menschen mit Behinderung ist endlich beigelegt. Die Benachteiligung durch die Regelbedarfsstufe 3 wird nun beendet.[…]

Veröffentlicht am Dienstag, 17. März 2015 von Franz Schmahl auf Kobinet

Bitte unbedingt die aussagekräftigen Kommentare von Gisela Maubach beachten!

Ergänzung am 5. April 2015: die Kommentare wurden auf der Kobinet-Seite ohne Begründung entfernt!

Weitere Ergänzung: einige der Kommentare können über das Kontakt-Formular angefordert werden (bitte E-Mail-Adresse angeben!)

 

 

Veröffentlicht unter Grundsicherung | Verschlagwortet mit , , , | Kommentar hinterlassen

Rundschreiben des BMAS vom 18. März 2015

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat mit dem Rundschreiben vom den obersten Landessozialbehörden seine Rechtsauffassung zu den am 23. Dezember 2014 veröffentlichten schriftlichen Begründungen der Urteile des Bundessozialgerichts übermittelt.

Rundschreiben des BMAS vom_18.03.2015

 

 

Veröffentlicht unter Grundsicherung | Verschlagwortet mit , | Kommentar hinterlassen

Report Mainz vom 17. März 2015

Doppelte Benachteiligung

Warum Menschen mit Handicap weniger Grundsicherung bekommen

Seit 2011 bekommen Erwachsene mit Behinderung, die zu Hause bei ihren Familien oder Angehörigen wohnen, 20 Prozent weniger an Grundsicherung. Das sind monatlich rund 80 Euro weniger für den Lebensunterhalt. Für viele Betroffene eine enorme Summe, weil die Angehörigen oft ihren eigenen Berufe aufgeben mussten, damit sie sich um ihre erwachsenen Kinder kümmern können. 2014 hat das Bundessozialgericht in mehreren Grundsatzurteilen festgestellt, dass dieser Zustand verfassungswidrig sei. Trotzdem weigerte sich das von Andrea Nahles geführte Bundessozialministerium monatelang, das Urteil umzusetzen. Das kritisieren jetzt sogar namhafte Politiker aus der Regierungskoalition. Als die Recherchen von REPORT MAINZ am Tag der Sendung durch eine Pressemitteilung öffentlich werden, ändert das Haus von Frau Nahles ganz schnell seine Praxis: Ab sofort erhalten erwachsene Menschen mit Behinderung, die im Haushalt der Eltern oder von Angehörigen leben, das volle Existenzminimum.

Weitere Infos SWR

 

Veröffentlicht unter Grundsicherung | Verschlagwortet mit , , | Kommentar hinterlassen

Report Mainz berichtet über Benachteiligung behinderter Menschen

Das ARD-Magazin  REPORT MAINZ wird am 17.03.2015 um 21.45 Uhr über die beschriebene Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen berichten.

Mainz. Trotz mehrerer Urteile des Bundessozialgerichtes vom Sommer 2014 verweigert das Bundessozialministerium (BMAS) nach wie vor erwachsenen Menschen mit Behinderung, die von Angehörigen betreut werden, die volle Grundsicherung. Das geht aus einer aktuellen Antwort des von Andrea Nahles (SPD) geführten Ministeriums an das ARD-Politikmagazin REPORT MAINZ hervor. Darin heißt es, „dass das BMAS die Auffassung des Achten Senats (des Bundessozialgerichtes) nicht teilt“. […]

 

 

 

 

Veröffentlicht unter Grundsicherung | Verschlagwortet mit , , , | Kommentar hinterlassen

BMAS verweigert Umsetzung der BSG-Urteile – Februar 2015

Im Februar 2015 gibt das BMAS ein weiteres Rundschreiben an die obersten Landessozialbehörden heraus. Dieses besagt, dass die Auffassung des Bundessozialgerichtes (BSG) vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) nicht geteilt wird. Zudem hätten die BSG-Urteile keine bindende Wirkung  und würden deshalb auch weiterhin nicht umgesetzt.

Inzwischen wird auch die Presse auf das Thema aufmerksam

[…] Das Ministerium hege gar verfassungsrechtliche Zweifel an der Entscheidung des obersten Sozialgerichts. »Insofern besteht weiterhin eine unsichere Rechtsgrundlage«, erklärte Ehrentraut. Es obliege den Bedürftigen, Bescheiden zu widersprechen oder Überprüfungsanträge zu stellen.
Bei der Lebenshilfe kommt das nicht gut an. »Es scheint, als soll eine rechtliche Klarstellung auf Kosten der Betroffenen verschleppt werden«, rügte Sprecherin Jenny Axmann am Montag gegenüber junge Welt. Es herrsche zur Zeit große Unsicherheit, sowohl bei den Betroffenen als auch bei den Behörden. »Viele glauben immer weniger an den Rechtsstaat«, sagte sie. Axmann rät dazu, weiterhin Bescheiden zu widersprechen, gegebenenfalls Untätigkeitsklagen einzureichen. Das koste alles »Zeit und Nerven«. »Nicht jeder hält diesen Kampf durch«, weiß sie. Auf jeden Fall müsse das BMAS jetzt tätig werden. […]

Quelle und kompletter Text: Junge Welt

 

[…] Zur Debatte steht: Benötigen erwachsene Behinderte, die in Wohngemeinschaften oder bei den Eltern leben, den vollen Sozialhilfesatz von 399 Euro? Ja, entschied das Bundessozialgericht im Juli 2014 (jW berichtete). Doch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ignoriert das Urteil. Nach seinem Willen müssen Betroffene, wie bereits seit 2011, weiterhin mit nur 80 Prozent dieser Grundsicherung für Alleinstehende, derzeit 320 Euro, über den Monat kommen. Mehr noch: In einem internen Rundschreiben vom 16. Februar, das der Referent für Sozialrecht, Harald Thomé, am Dienstag veröffentlichte, verordnet es den »Obersten Landessozialbehörden«, das BSG-Urteil vorläufig nicht umzusetzen. Eine eigene Entscheidung will die Behörde unter Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) dazu bis Ende März fällen. […]

Quelle und kompletter Text: Junge Welt

Veröffentlicht unter Grundsicherung | Verschlagwortet mit , , , , , | Kommentar hinterlassen

BMAS verweigert Umsetzung der BSG-Urteile – Januar 2015

Auf die im Januar 2015 bei abgeordnetenwatch gestellte Frage an Sigmar Gabriel -SPD gibt es bisher noch keine Antwort

Sehr geehrter Herr Gabriel,

als Mutter einer schwerstbehinderten Tochter bitte ich Sie um eine Stellungnahme zu der Verfahrensweise bei der Umsetzung der Urteile des Bundessozialgerichtes zum Rechtsanspruch auf die Regelbedarfsstufe 1.

Im Juli 2014 hat das Bundessozialgericht entschieden, dass behinderten erwachsenen Kindern gerade auch beim Zusammenleben mit ihren Eltern die Regelbedarfsstufe 1 zuzuordnen ist. Obwohl inzwischen die ausführlichen schriftlichen Entscheidungsgründe zu den Urteilen des Bundessozialgerichtes vorliegen, wird die Umsetzung dieser Urteile von den meisten örtlichen Sozialhilfeträgern verweigert. Dies wird damit begründet, dass eine Verwaltungsanweisung vom BMAS an die Grundsicherungsämter erlassen werden soll, wie mit der Entscheidung umzugehen ist.

Auf meine Anfrage vom 6. Januar 2011 – www.abgeordnetenwatch.de – hatten Sie noch versichert, dass Sie „das Ziel des vollen Regelsatzes als unumstößlich vereinbart ansehen“ und dass „die Verzögerung der Ausführung sind nicht hinnehmbar“ sei.

Wie stehen Sie jetzt dazu, dass die Umsetzung dieser Urteile des obersten Gerichtes der Sozialgerichtsbarkeit in Deutschland durch einige Sozialämter bereits umgesetzt wird, während die Umsetzung in anderen Regionen durch überflüssige bürokratische Vorgänge weiterhin verzögert und verweigert wird, obwohl die Rechtslage inzwischen deutlich geklärt wurde und die vollziehende Gewalt laut Grundgesetz (Art. 20 Abs. 3 GG) „an Gesetz und Recht gebunden“ ist?


 

Veröffentlicht unter Grundsicherung | Verschlagwortet mit , , , , | Kommentar hinterlassen

BMAS verweigert Umsetzung der BSG-Urteile – 2014

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im August 2014 in einem Rundschreiben angekündigt, die Urteilsbegründung des Bundessozialgerichtes (BSG) abzuwarten und anschließend eine Handlungsanweisung an die örtlichen Grundsicherungsämter zu erlassen, wie mit den Urteilen des BSG umgegangen werden soll.

Im November 2014 wurde in einem weiteren Rundschreiben des BMAS klar gestellt, dass Widersprüche trotz der vom BMAS geäußerten„verfassungsrechtlichen Zweifel“ an der Entscheidung des Bundessozialgerichts fristgerecht zu bearbeiten sind und Untätigkeitsklagen nach Ablauf der Fristen zulässig sind.

Im Gegensatz dazu werden die zum Teil seit vier Jahren laufenden Anträge, Widersprüche und Klagen auch nach der Veröffentlichung der Urteilsbegründungen (Az. B 8 SO 31/12 R , B 8 SO 12/13 R, B 8 SO 14/13 R) im Dezember 2014 mit dem Hinweis auf die Vollzugshinweise aus dem Rundschreiben des BMAS vom August 2014 nicht bearbeitet.

 

Veröffentlicht unter Grundsicherung | Verschlagwortet mit , , , | Kommentar hinterlassen

Urteile des Bundessozialgerichts – Juli 2014

Im Juli 2014 fällt das Bundessozialgericht in Kassel ein Urteil zugunsten von Menschen mit Behinderung. Die drei Urteile des BSG (Aktenzeichen: B 8 SO 14/13 R; B 8 SO 31/12 R; B 8 SO 12/13 R) besagen, dass auch erwachsenen Grundsicherungsempfängern, die bei ihren Eltern oder in einer Wohngemeinschaft leben und einen gemeinsamen Haushalt führen, die Regelbedarfsstufe 1 zusteht.

Die Opposition begrüßt Kasseler Urteil und auch die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Verena Bentele äußert sich positiv zu der Entscheidung.

 

Veröffentlicht unter Grundsicherung | Verschlagwortet mit , , | Kommentar hinterlassen